Das Gesetz fordert von allen Unternehmen, die kein KMU sind und kein Energiemanagementsystem betreiben, proaktiv alle vier Jahre die Durchführung eines Energieaudits entsprechend der DIN 16247-1 und die selbstständige Vollzugsmeldung an die Behörde.
Wir beraten sie über eine mögliche Auditpflicht, indem wir mit Ihnen die firmenspezifischen Umstände klären und gegenüber den gesetzlichen Anforderungen abgleichen.
Wir setzen als gelistete Energieberater die notwendigen Audits um und zeigen Ihnen wirtschaftlich sinnvolle Energieeinsparmaßnahmen. Unsere Audits sind effektiv und werden Ihren Unternehmensalltag so wenig wie möglich stören.
Wir melden in Ihrem Auftrag den Vollzug der Audits bei der Behörde und unterstützen Sie bei Nachfragen und Stichprobenüberprüfungen. Ebenso unterstützen wir Sie bei der Umsetzung der Energieeinsparmaßnahmen in Ihrem Betrieb.